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Im Sinne der Förderung der demokratischen Überwachung, Kontrolle und Transparenz sollte die Kommission mindestens einmal jährlich das Europäische Parlament sowie die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen und den Regelungsausschuss für Rechnungslegung gemeinsam zum Arbeitsprogramm der EFRAG im Hinblick auf die Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung konsultieren.
Die Kommission überprüft die in Absatz 1 genannten freiwillig anwendbaren Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ihrem Geltungsbeginn…
Die Kommission überprüft mindestens alle drei Jahre nach deren Geltungsbeginn die gemäß diesem Artikel erlassenen delegierten Rechtsakte unter Berücksichtigung…
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) ist eine nach belgischem Recht gegründete Vereinigung…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Der ESRB sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat mindestens einmal im Jahr, im Fall von weit verbreiteten finanziellen Notlagen öfter, Bericht erstatten.…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Umsetzung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.