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Um die demokratische Überwachung, Kontrolle und Transparenz zu fördern, sollte die Kommission im Hinblick auf die Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung mindestens einmal jährlich das Europäische Parlament sowie die Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen und den Regelungsausschuss für Rechnungslegung gemeinsam zum Arbeitsprogramm der EFRAG konsultieren. Im Hinblick auf die Entwicklung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte das Arbeitsprogramm der EFRAG Informationen über ihre Planung, Prioritätensetzung und Fristen für künftige Standardentwürfe und weitere Leistungen enthalten.
Die Kommission überprüft die in Absatz 1 genannten freiwillig anwendbaren Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ihrem Geltungsbeginn…
Im Sinne der Förderung der demokratischen Überwachung, Kontrolle und Transparenz sollte die Kommission mindestens einmal jährlich das Europäische Parlament…
Um die Bewertung des Programms zu erleichtern, sollte von Beginn an ein geeigneter transparenter Rahmen für eine Überwachung der Durchführung der Maßnahmen und…
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) ist eine nach belgischem Recht gegründete Vereinigung…
Zur Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Umsetzung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zweimal jährlich über die…
Um bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unionsweit einheitliche Bestätigungsverfahren und eine hochwertige Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.