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Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 28 Absatz 3 wird der Wert von 5 % für jedes Geschäftsjahr, das ab dem 31. Dezember eines der folgenden Kalenderjahre beginnt, durch die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte ersetzt:
10 %
9,8 %
9,6 %
9,4 %
9,2 %
9,0 %
8,2 %
7,4 %
6,6 %
5,8 %
Für die Zwecke der Anwendung von Artikel 28 Absatz 4 wird der Wert von 5 % für jedes Geschäftsjahr, das ab dem 31. Dezember eines der folgenden Kalenderjahre beginnt, durch die in der folgenden Tabelle aufgeführten Werte ersetzt:
8 %
7,8 %
7,6 %
7,4 %
7,2 %
7,0 %
6,6 %
6,2 %
5,8 %
5,4 %
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