Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Seeverkehrssektor unterliegt aufgrund seiner starken Volatilität und seines langen Konjunkturzyklus üblicherweise alternativen oder zusätzlichen Steuerregelungen in den Mitgliedstaaten. Um diese Politik nicht zu konterkarieren und es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, im Einklang mit der internationalen Praxis und den Vorschriften über staatliche Beihilfen dem Seeverkehrssektor weiterhin eine besondere steuerliche Behandlung zuteilwerden zu lassen, sollten daher Erträge aus dem Seeverkehr vom System ausgenommen werden.
Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben, sind in besonderem Maße von ihrer Seeverbindung zum Rest der Union abhängig,…
Ergibt die Berechnung der Erträge aus dem internationalen Seeverkehr und der anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr einer Geschäftseinheit…
Vor dem Hintergrund der besonderen Merkmale und dauerhaften Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage der Union, wie in Artikel 349 des Vertrags über die…
Die Mitgliedstaaten können ihre Bestimmungen über Steuerbefreiungen für die Versorgung von Seeschiffen und Luftfahrzeugen beibehalten, bis der Rat…
Die aus den FuelEU-Strafzahlungen erzielten und von den Verwaltungsstaaten eingezogenen Einnahmen sollten dazu verwendet werden, die Vertriebsinfrastruktur für…
Im Seeverkehrssektor herrscht ein intensiver internationaler Wettbewerb. Die großen Regulierungsunterschiede zwischen den Flaggenstaaten haben oft zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.