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Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Zielen der Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer und dem Verwaltungsaufwand für Steuerverwaltungen und Steuerpflichtige herzustellen, sollte diese Richtlinie eine De-minimis-Ausnahme für multinationale Unternehmensgruppen oder große inländische Gruppen vorsehen, die einen durchschnittlichen Umsatzerlös von weniger als 10 000 000 EUR und durchschnittliche maßgebliche Gewinne oder Verluste von weniger als 1 000 000 EUR in einem Steuerhoheitsgebiet erzielen. Solche multinationalen Unternehmensgruppen oder großen inländischen Gruppen sollten keine Ergänzungssteuer entrichten, selbst wenn ihr effektiver Steuersatz unterhalb des Mindeststeuersatzes in diesem Steuerhoheitsgebiet liegt.
Im Inland belegene Geschäftseinheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, welche in den Konzernabschlüssen der obersten Muttergesellschaft in mindestens…
der durchschnittliche maßgebliche Umsatzerlös aller in diesem Steuerhoheitsgebiet gelegenen Geschäftseinheiten weniger als 10 000 000 EUR beträgt und
Da multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in einem bestimmten Steuerhoheitsgebiet und für ein bestimmtes Geschäftsjahr ein Mindestmaß…
Die Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie auf multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen, welche erstmals in den Anwendungsbereich…
Der effektive Steuersatz einer multinationalen Unternehmensgruppe in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem diese tätig ist, oder einer großen inländischen Gruppe…
Im Einklang mit den im Rahmen der Reform zur Einführung einer globalen Mindeststeuer verfolgten politischen Zielen zugunsten eines fairen Steuerwettbewerbs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.