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Einige Einrichtungen üben Tätigkeiten in den Bereichen nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder Strafverfolgung, einschließlich der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, aus und erbringen gleichzeitig Vertrauensdienste. Vertrauensdiensteanbieter, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen, sollten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, um das gleiche Niveau der Sicherheitsanforderungen und der Aufsicht zu gewährleisten, wie es zuvor in der genannten Verordnung für Vertrauensdiensteanbieter festgelegt war. Entsprechend dem Ausschluss bestimmter besonderer Dienste von der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 findet diese Richtlinie keine Anwendung auf die Erbringung von Vertrauensdiensten, die ausschließlich innerhalb geschlossener Systeme aufgrund von nationalem Recht oder von Vereinbarungen zwischen einem bestimmten Kreis von Beteiligten verwendet werden.
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Erbringung von Vertrauensdiensten, die ausschließlich innerhalb geschlossener Systeme aufgrund von nationalem…
Dieses Gesetz regelt die wirksame Durchführung der Vorschriften über Vertrauensdienste in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des…
Zu diesem Zweck können die Mitgliedstaaten bestimmte Einrichtungen, die in den Bereichen nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder…
Ferner sollte diese Verordnung einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Verwendung von Vertrauensdiensten schaffen. Sie sollte aber keine allgemeine Verpflichtung…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Cybersicherheitspflichten sollten als Ergänzung zu den Anforderungen betrachtet werden, denen die…
Der Ausschluss von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie sollte für Einrichtungen gelten, deren Tätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.