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Maßnahmen für die Cyberhygiene bilden die Grundlage für den Schutz von Netz- und Informationssysteminfrastrukturen, Hardware, Software und Online-Anwendungssicherheit sowie von Geschäfts- oder Endnutzerdaten, derer sich Einrichtungen bedienen. Maßnahmen für die Cyberhygiene, die eine Reihe von grundlegenden Verfahren umfassen, wie z. B. Software- und Hardware-Updates, Passwortänderungen, die Verwaltung neuer Installationen, die Einschränkung von Zugriffskonten auf Administratorenebene und die Sicherung von Daten, ermöglichen einen proaktiven Rahmen für die Bereitschaft und die allgemeine Sicherheit im Falle von Sicherheitsvorfällen oder Cyberbedrohungen. Die ENISA sollte die Cyberhygienemaßnahmen der Mitgliedstaaten überwachen und analysieren.
Die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sollten eine breite Palette grundlegender Praktiken der Cyberhygiene anwenden, z. B. Zero-Trust-Grundsätze,…
Cybersicherheit ist nicht nur eine Frage der Technologie, sondern eine, bei der das menschliche Verhalten ebenso wichtig ist. Daher sollte die „Cyberhygiene“,…
Die ENISA hat grundsätzlich die Aufgabe, die einheitliche Umsetzung des einschlägigen Rechtsrahmens, vor allem die wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU)…
Die ENISA sollte die Mitgliedstaaten, die Hersteller oder die Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen dazu anspornen, ihre allgemeinen…
Um die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit besser verstehen und den Mitgliedstaaten und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union…
Cyberbedrohungen bestehen weltweit. Um die Cybersicherheitsstandards, einschließlich der Notwendigkeit der Festlegung gemeinsamer Verhaltensnormen und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.