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Im Einklang mit dem Anhang der Empfehlung (EU) 2017/1584 sollte der Begriff „Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes“ einen Sicherheitsvorfall bezeichnen, der der eine Störung verursacht, deren Ausmaß die Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats übersteigt oder der beträchtliche Auswirkungen auf mindestens zwei Mitgliedstaaten hat. Je nach Ursache und Auswirkung können sich Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes verschärfen und zu echten Krisen entwickeln, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts verhindern oder ernsthafte, die öffentliche Sicherheit betreffende Risiken für Einrichtungen und Bürger in mehreren Mitgliedstaaten oder in der gesamten Union darstellen. Angesichts der großen Tragweite und des, in den meisten Fällen, grenzübergreifenden Charakters solcher Sicherheitsvorfälle sollten die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union auf technischer, operativer und politischer Ebene zusammenarbeiten, um die Reaktion unionsweit angemessen zu koordinieren.
„Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes“ einen Sicherheitsvorfall, der eine Störung verursacht, deren Ausmaß die Reaktionsfähigkeit eines Mitgliedstaats…
„schwerwiegender Sicherheitsvorfall“ einen Sicherheitsvorfall, der eine Störung verursacht, deren Ausmaß die Reaktionsfähigkeit einer Einrichtung der Union und…
Für die Zwecke dieses Artikels gilt eine Krise als eingetreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer schwerwiegenden Bedrohung der…
Cybersicherheitsvorfälle großen Ausmaßes und Krisen auf Unionsebene erfordern aufgrund der starken Interdependenz zwischen Sektoren und Mitgliedstaaten ein…
Cyberangriffe nehmen zu und eine Wirtschaft und Gesellschaft, die durch ihre Vernetzung anfälliger für Cyberbedrohungen und -angriffe ist, benötigt daher einen…
Mit dieser Verordnung wird ein mehrstufiger Ansatz für die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle festgelegt, um die richtige Balance herzustellen zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.