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Wenn ein schwerwiegender Cybersicherheitsvorfall, ein Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes oder ein einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertiger Sicherheitsvorfall von einer Katastrophe im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU verursacht wird oder zu einer solche Katastrophe führt, ergänzt die im Rahmen der vorliegenden Verordnung geleistete Unterstützung der Reaktion auf solche Sicherheitsvorfälle die Maßnahmen im Rahmen des genannten Beschlusses, der davon unberührt bleibt.
Im Falle eines Cybersicherheitsvorfalls großen Ausmaßes oder eines einem Cybersicherheitsvorfall großen Ausmaßes gleichwertigen Sicherheitsvorfalls, bei dem die Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1993 (IPCR-Regelung) aktiviert wird, erfolgt die im Rahmen der vorliegenden Verordnung geleistete Unterstützung der Reaktion auf einen solchen Sicherheitsvorfall gemäß den einschlägigen Verfahren der IPCR-Regelung.
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