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Wesentliche und wichtige Einrichtungen sollten die Sicherheit der bei ihren Tätigkeiten verwendeten Netz- und Informationssysteme gewährleisten. Hauptsächlich handelt es sich bei diesen Systemen um private Netz- und Informationssysteme, die entweder von internem IT-Personal der wesentlichen und wichtigen Einrichtung verwaltet werden oder deren Sicherheit Dritten anvertraut wurde. Die Anforderungen an die Risikomanagementmaßnahmen und die Berichtspflichten im Bereich der Cybersicherheit gemäß der vorliegenden Richtlinie sollten für die einschlägigen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen unabhängig davon gelten, ob diese Einrichtungen ihre Netz- und Informationssysteme intern warten oder deren Wartung ausgliedern.
Die Richtlinie sollte darauf abzielen, auf Ebene der wesentlichen und wichtigen Einrichtungen ein hohes Maß an Verantwortung für die Risikomanagementmaßnahmen…
Bei Einrichtungen, die für die Zwecke der Einhaltung von Risikomanagementmaßnahmen und der Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit in den Geltungsbereich…
Besonders wichtig ist die Bewältigung von Risiken, die die Lieferkette von Einrichtungen und deren Beziehungen zu den Lieferanten, z. B. Anbietern von…
Die wesentlichen und wichtigen Einrichtungen sollten sich auch mit Risiken befassen, die sich aus ihren Interaktionen und Beziehungen zu anderen interessierten…
Da Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen unterschiedliche Ursachen haben können, sollten Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der…
Einrichtungen im Bereich digitale Infrastruktur beruhen im Wesentlichen auf Netz- und Informationssystemen; aus diesem Grund sollte in den Verpflichtungen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.