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Zeitabhängige Benutzungsgebühren können die tatsächlich durch Straßenbenutzung verursachten Kosten naturgemäß nicht genau widerspiegeln und bieten aus ähnlichen Gründen auch keine wirksamen Anreize für sauberere und effizientere Verkehrsabläufe oder Staureduzierung. Damit künftige Straßengebühren von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, sollte den Mitgliedstaaten aber dennoch gestattet werden, geeignete Gebührenerhebungssysteme als Teil eines umfangreicheren Pakets von Mobilitätsdiensten einzuführen. Solche Systeme sollten eine faire Verteilung der Infrastrukturkosten gewährleisten und dem Verursacherprinzip entsprechen. Mitgliedstaaten, die solche Systeme einführen, sollten sicherstellen, dass dabei die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates eingehalten werden. Da schwere Nutzfahrzeuge erhebliche Auswirkungen auf die Straßeninfrastruktur haben und zur Luftverschmutzung beitragen, sollten akkurate Gebührensysteme in erster Linie auf diese Nutzfahrzeuge ausgerichtet sein. Damit Anreize für umweltfreundlichere und effizientere Transportvorgänge mit diesen Fahrzeugen gesetzt werden, sollten insbesondere im transeuropäischen Kernverkehrsnetz zeitabhängige Benutzungsgebühren grundsätzlich schrittweise abgeschafft werden, da dieses Netz die strategisch wichtigsten Knotenpunkte und Verbindungen des transeuropäischen Verkehrsnetzes umfasst. In Anbetracht der historisch bedingten Umstände sowie unter Berücksichtigung der Herausforderungen und des erheblichen Verwaltungsaufwands, die mit der Einführung von Mautgebühren einhergehen würden, sollte den Mitgliedstaaten ein ausreichend bemessener Übergangszeitraum gewährt werden, in dem sie zeitabhängige Benutzungsgebühren einführen oder beibehalten können. Nach Ablauf dieses Übergangszeitraums sollten die Mitgliedstaaten nur in hinreichend begründeten Fällen die Möglichkeit haben, auf Abschnitten ihres transeuropäischen Kernverkehrsnetzes vollständig zeitabhängige Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge zu erheben. Solche hinreichend begründeten Fälle sollten auf jene Fälle beschränkt sein, in denen die Erhebung einer Maut auf schwere Nutzfahrzeuge — beispielsweise aufgrund der begrenzten Länge der betreffenden Straßenabschnitte oder der relativ geringen Bevölkerungsdichte oder des relativ geringen Verkehrsaufkommens — im Vergleich zu den erwarteten Einnahmen oder Vorteilen mit unverhältnismäßig hohen Verwaltungs-, Investitions- und Betriebskosten verbunden wäre, oder in denen die Erhebung einer Maut zu einer Verkehrsverlagerung mit negativen Folgen für die Straßenverkehrssicherheit oder die Gesundheit der Bevölkerung führen würde. Diese Möglichkeit für Mitgliedstaaten in hinreichend begründeten Fällen ist aus zentralen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich, z. B. damit der schwierigen Lage und der Abgeschiedenheit von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte, mangelnder Verkehrssicherheit oder schlechter medizinischer Versorgung Rechnung getragen werden kann. Außerdem sollte die Erhebung zeitabhängiger Benutzungsgebühren in diesen hinreichend begründeten Fällen an die Einhaltung von Verfahrensvorschriften gebunden sein: die Verpflichtung zur Bewertung der Notwendigkeit eines solchen Systems und die Verpflichtung, der Kommission dessen Anwendung mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte eine Begründung enthalten, in der die besonderen Umstände dargelegt werden, die bei den Abschnitten des transeuropäischen Verkehrsnetzes vorliegen, für die zeitabhängige Benutzungsgebühren erhoben werden.
Abweichend von Absatz 10 können die Mitgliedstaaten auf Abschnitten des transeuropäischen Kernverkehrsnetzes Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge…
Mitgliedstaaten, die bei Inkrafttreten der vorliegenden Richtlinie in ihrem transeuropäischen Verkehrskernnetz oder auf einen Abschnitt davon Mautgebühren…
Wenn Mitgliedstaaten Maut- oder Benutzungsgebühren auf zum transeuropäischen Straßennetz gehörende Straßen erheben, sollte den gebührenpflichtigen Straßen in…
Zeitabhängige Benutzungsgebühren stellen ein nützliches System dar, bei dem bereits das Nutzerprinzip („Nutzer zahlt“) zur Anwendung kommt, wenn derzeit kein…
Der grenzüberschreitende Straßengüterverkehr konzentriert sich auf das transeuropäische Straßenverkehrsnetz. Außerdem ist das reibungslose Funktionieren des…
Leichte Nutzfahrzeuge verursachen zwei Drittel der negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umwelt und die Gesundheit. Daher ist es wichtig, durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.