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Gemäß der Richtlinie 1999/62/EG kann eine Gebühr für externe Kosten erhoben werden, deren Höhe sich an den sozialen Grenzkosten der Nutzung des betreffenden Fahrzeugs orientiert. Das ist erwiesenermaßen die fairste und effizienteste Methode zur Berücksichtigung der von schweren Nutzfahrzeugen durch Luftverschmutzung und Lärmbelastung verursachten negativen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen und würde eine faire Beteiligung schwerer Nutzfahrzeuge an der Erfüllung der Luftqualitätsstandards für Europa gemäß der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie geltender Grenzwerte oder Zielvorgaben für die Lärmbelastung sicherstellen. Der Erhebung derartiger Gebühren sollte also der Weg geebnet werden. Die Erhebung von Gebühren für externe Kosten sollte systematischer erfolgen. Die Mitgliedstaaten sollten bei schweren Nutzfahrzeugen in infrastrukturgebührenpflichtigen Netzen zumindest für die Luftverschmutzung die Gebührenerhebung für externe Kosten anwenden, um zur vollständigen Anwendung des Verursacherprinzips zu gelangen.
Die Mitgliedstaaten können eine Gebühr für externe Kosten, die sich an den Kosten der verkehrsbedingten Luftverschmutzung, Lärmbelastung, CO 2 -Emissionen oder…
Erheben die Mitgliedstaaten eine Gebühr für externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung, so berücksichtigen sie die Kosten für das Netz oder den…
Es muss sichergestellt werden, dass Gebühren für externe Kosten, ohne das Gebührensystem übermäßig kompliziert werden zu lassen, weiterhin möglichst genau den…
Die Artikel 7b und 7c erhalten folgende Fassung: (1) Die Infrastrukturgebühren für schwere Nutzfahrzeuge beruhen auf dem Grundsatz der Anlastung von…
Um die Entwicklung hin zu einer saubereren Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu fördern, sollte die Verpflichtung zur Differenzierung der Infrastrukturgebühren und…
Solange es für die Regelung der CO2-Emissionen keine geeigneteren Instrumente gibt, beispielsweise eine harmonisierte Kraftstoffbesteuerung mit CO2-Komponente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.