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In ihrer Mitteilung vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ kündigte die Kommission an, dass sie Änderungen an der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorschlagen werde, um auch eine nach dem CO2-Ausstoß gestaffelte Kostenanlastung zu ermöglichen und einige der Grundsätze dieser Richtlinie auf Kraftomnibusse sowie auf Personenkraftwagen und leichte gewerbliche Nutzfahrzeuge auszuweiten.
Im Fall einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2019/1242 auf weitere schwere Nutzfahrzeuge sollte die Kommission gegebenenfalls in Erwägung…
Die vorliegende Richtlinie sollte die Reduzierung der CO2-Emissionen vorantreiben, indem technische Verbesserungen an Lastkraftwagenkombinationen und ihren…
Die Richtlinie 2006/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für…
Bei der Bewertung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Kommission im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass eine weitere…
In ihrer Mitteilung vom 20. Juli 2016 mit dem Titel „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“ betonte die Kommission die Notwendigkeit, die…
Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung vom 17. Mai 2018 mit dem Titel „Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich“ hob die Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.