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Mit der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, sodass es unter anderem möglich wurde, Straßenbenutzungsgebühren auf der Grundlage der CO2-Emissionen von Fahrzeugen festzulegen. So wurde die Möglichkeit geschaffen, Infrastruktur- und Benutzungsgebühren zu differenzieren und/oder die externen Kosten von CO2-Emissionen zu internalisieren. Beide Maßnahmen wirken sich auf die Betriebskosten der betreffenden Fahrzeuge aus. Die Gebührendifferenzierung verringert die Betriebskosten umweltfreundlicherer Fahrzeuge, während Gebühren für externe Kosten die Betriebskosten umweltschädlicherer Fahrzeuge erhöhen. Beide Maßnahmen verringern die Lücke bei den Gesamtbetriebskosten zwischen emissionsfreien und konventionellen Fahrzeugen. Beide Maßnahmen sind wichtig, um einen besseren Business Case für Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge zu schaffen.
Um die Wirksamkeit und die Kohärenz der Differenzierung der CO2-emissionensabhängigen Gebühren und der Gebühren für CO2-bedingte externe Kosten zu…
Da der Anteil der CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge steigt, sollte gleichzeitig eine Differenzierung von Infrastrukturgebühren und Benutzungsgebühren nach…
Die Differenzierung der Infrastrukturgebühren nach der Euro-Emissionsklasse hat dazu beigetragen, dass sauberere Fahrzeuge eingesetzt werden. Mit der…
Um die Entwicklung hin zu einer saubereren Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu fördern, sollte die Verpflichtung zur Differenzierung der Infrastrukturgebühren und…
Gebühren, die speziell für die Finanzierung des Baus, des Betriebs, der Instandhaltung und des Ausbaus von Anlagen konzipiert sind, die als Bestandteil von oder…
Die Kommission wurde mit der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates aufgefordert, ein Modell zur Bewertung aller aus der Nutzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.