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Die Kommission hat eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf Unionsebene gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchgeführt. Sie hat auch den ACSH angehört, der Stellungnahmen für alle von der vorliegenden Richtlinie betroffenen prioritären Stoffe angenommen hat; zudem wurden ein oder mehrere verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für jeden von ihnen sowie dementsprechende Hinweise empfohlen.
Die Kommission hat den ACSH konsultiert. Sie hat außerdem eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner auf Unionsebene gemäß Artikel 154 des Vertrags über die…
Die Kommission hat den ACSH konsultiert und eine zweistufige Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 des Vertrags über die…
Die Kommission hat gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf Unionsebene…
Die Kommission hat den Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz konsultiert. Sie hat außerdem eine zweistufige Anhörung der…
SCOEL unterstützt die Kommission insbesondere in den Fällen, in denen es darum geht, die neuesten wissenschaftlichen Daten auszuwerten, sowie dabei, Grenzwerte…
Im Einklang mit Artikel 154 AEUV hat die Kommission die Sozialpartner in einem zweistufigen Verfahren zu möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.