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Im Interesse einer effizienteren Durchführung des Werkverkehrs sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten zur Verwendung von Mietfahrzeugen für solche Beförderungen nicht länger einschränken können. Um etwaige Steuerprobleme zu vermeiden, sollte die Möglichkeit beibehalten werden, die Verwendung von Mietfahrzeugen für den Werkverkehr für solche Fahrzeuge, die außerhalb des Niederlassungsmitgliedstaats des Unternehmens, das sie verwendet, zugelassen wurden, zu beschränken.
Damit die Unternehmen die Vorteile der Verwendung von Mietfahrzeugen besser nutzen können, sollte es ihnen möglich sein, Fahrzeuge zu verwenden, die in einem…
Die Kraftfahrzeugsteuersätze in der Union unterscheiden sich nach wie vor erheblich. Daher haben bestimmte Beschränkungen, die sich indirekt auch auf die…
Die Richtlinie 2006/1/EG ermöglicht es den Unternehmen nicht, in vollem Umfang Nutzen aus den Vorteilen der Verwendung von Mietfahrzeugen zu ziehen. Die…
Durch die Verwendung von Mietfahrzeugen können Unternehmen, die Güter im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr befördern, ihre Kosten verringern und…
Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Fahrzeugen, die von im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassenen Unternehmen gemietet wurden,…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassene Unternehmen Mietfahrzeuge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.