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Die Kommission sollte die Umsetzung und die Auswirkungen der Richtlinie 2006/1/EG überwachen und spätestens vier Jahre nach dem Tag der Umsetzung der Richtlinie einen Bericht erstellen. In diesem Bericht sollte darauf eingegangen werden, wie sich diese Richtlinie auf die Straßenverkehrssicherheit, — bezüglich Änderungen an der alters- und typmäßigen Zusammensetzung der Fahrzeugflotte — auf die Umwelt und auf die Steuereinnahmen auswirkt, wobei insbesondere die Gründe für in dieser Richtlinie vorgesehene Beschränkungen berücksichtigt werden sollten. Ferner sollte in dem Bericht beurteilt werden, ob die Umsetzung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Durchsetzung, auch die Durchsetzung von Kabotagevorschriften, mit Schwierigkeiten verbunden war. Die Kommission sollte die Notwendigkeit künftiger Maßnahmen in diesem Bereich im Lichte dieses Berichts prüfen.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 7. August 2027 einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieser Richtlinie vor.…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 7. August 2027 einen Bericht über die Umsetzung und…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen des Schemas nach dieser Verordnung Bericht erstatten. Fünf Jahre…
Die Richtlinie 2003/71/EG verpflichtet die Kommission, ihre Anwendung fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.