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Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Fahrzeugen, die von im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassenen Unternehmen gemietet wurden, in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet nicht beschränken dürfen, wenn die Fahrzeuge gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, Sicherheitsanforderungen und sonstigen rechtsverbindlichen Normen eines Mitgliedstaats zugelassen oder in Betrieb genommen wurden und wenn sie — bei Fahrzeugen, für die eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vorliegen muss — vom Mitgliedstaat der Niederlassung des Unternehmens mit dieser beglaubigten Kopie zur Nutzung zugelassen wurden.
Ein Mitgliedstaat gestattet die Bereitstellung auf dem Markt, die Zulassung oder die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs in seinem Hoheitsgebiet, für das ein anderer…
Jeder Mitgliedstaat lässt zu, dass Fahrzeuge, die von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen gemietet wurden, in seinem Hoheitsgebiet…
Um die Durchsetzung durch einen Mitgliedstaat von Beschränkungen durch ein in dessen Hoheitsgebiet zugelassenes Unternehmen für die Verwendung von…
Damit die Unternehmen die Vorteile der Verwendung von Mietfahrzeugen besser nutzen können, sollte es ihnen möglich sein, Fahrzeuge zu verwenden, die in einem…
Die Kraftfahrzeugsteuersätze in der Union unterscheiden sich nach wie vor erheblich. Daher haben bestimmte Beschränkungen, die sich indirekt auch auf die…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet niedergelassene Unternehmen Mietfahrzeuge…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.