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Um die Durchsetzung durch einen Mitgliedstaat von Beschränkungen durch ein in dessen Hoheitsgebiet zugelassenes Unternehmen für die Verwendung von Mietfahrzeugen, die gemäß den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats zugelassen oder in Betrieb genommen wurden, zu verbessern, sollte der Niederlassungsmitgliedstaat vorschreiben können, dass die Laufzeit des Mietvertrags die zulässige Nutzungsdauer des betreffenden Fahrzeugs nicht überschreitet. Die Gültigkeit beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 erteilt wird, kann auf einen Zeitraum beschränkt werden, der der Dauer des Mietvertrags entspricht. Auf diesen beglaubigten Kopien kann das amtliche Kennzeichen des Mietfahrzeugs vermerkt werden.
die Verwendungsdauer des Mietfahrzeugs in seinem Hoheitsgebiet beschränken, sofern er den Einsatz des Mietfahrzeugs durch dasselbe Kraftverkehrsunternehmen für…
Die Mitgliedstaaten sollten die Verwendung von Fahrzeugen, die von im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassenen Unternehmen gemietet wurden,…
Die Kraftfahrzeugsteuersätze in der Union unterscheiden sich nach wie vor erheblich. Daher haben bestimmte Beschränkungen, die sich indirekt auch auf die…
Die Richtlinie 2006/1/EG ermöglicht es den Unternehmen nicht, in vollem Umfang Nutzen aus den Vorteilen der Verwendung von Mietfahrzeugen zu ziehen. Die…
Eine derartige Verlängerung der Gültigkeit von Bescheinigungen, Genehmigungen und Fahrerlaubnissen sollte auf den Zeitraum beschränkt sein, den die betroffenen…
Der Betrieb von Mietfahrzeugen sollte die Überwachung und Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Werkverkehrs, die Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten als dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.