Erwägungsgrund 1 32009L0021RICHTLINIE 2009/21/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Sicherheit des Seeverkehrs in der Gemeinschaft und der Bürger, die ihn nutzen, sowie der Schutz der Umwelt sollten zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Erwägungsgrund 1 32013L0054RICHTLINIE 2013/54/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. November 2013 über bestimmte Verantwortlichkeiten der Flaggenstaaten für die Einhaltung und Durchsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sind unter anderem darauf ausgerichtet, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Seeleuten auf Schiffen und die…
Erwägungsgrund 1 32024L3100RICHTLINIE (EU) 2024/3100 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Sicherheit des Seeverkehrs in der Union und der Bürgerinnen und Bürger, die ihn nutzen, sowie der Schutz der Umwelt sollten zu jeder Zeit gewährleistet…
Erwägungsgrund 1 32021D0778BESCHLUSS (EU) 2021/778 DES RATES vom 6. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 103. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und auf der 76. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Internationalen Übereinkommens über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen zu vertreten ist
Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresumwelt und die…
Erwägungsgrund 1 32021D2144BESCHLUSS (EU) 2021/2144 DES RATES vom 2. Dezember 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 32. Tagung der Versammlung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation in Bezug auf die Annahme von Änderungen der Leitlinien für die Besichtigung im Rahmen des Harmonisierten Systems der Besichtigung und Zeugniserteilung (HSSC) zu vertretenden Standpunkt
Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen und die Meeresumwelt und die…
Erwägungsgrund 1 32020D0721Die Maßnahmen der Union im Bereich des Seeverkehrs sollten darauf ausgerichtet sein, die Meeresumwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen und die…