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Die europäischen Sozialpartner haben Mindestruhezeiten für Seeleute vereinbart, und die Richtlinie 1999/63/EG wurde mit dem Ziel der Umsetzung dieser Vereinbarung angenommen. Die genannte Richtlinie gestattet zudem die Genehmigung von Ausnahmen von den Mindestruhezeiten für Seeleute. Die Möglichkeit, Ausnahmen zu genehmigen, sollte jedoch in Bezug auf Höchstdauer, Häufigkeit und Umfang begrenzt werden. Die Manila-Änderungen zielen unter anderem darauf ab, objektive Grenzen für die Ausnahmen von den Mindestruhezeiten für den Wachdienst und für Seeleute mit festgelegten Aufgaben in den Bereichen Sicherheit, Gefahrenabwehr und Verschmutzungsverhütung festzulegen, um Übermüdung vorzubeugen. Die vorliegende Richtlinie sollte daher die Manila-Änderungen so widerspiegeln, dass die Übereinstimmung mit der Richtlinie 1999/63/EG gewährleistet ist.
Um die Sicherheit auf See und die Verhütung von Meeresverschmutzung zu verbessern, sollten in der vorliegenden Richtlinie Bestimmungen über Mindestruhezeiten…
Unter angemessener Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und in Einklang mit der Richtlinie…
Die Richtlinie 1999/63/EG des Rates vom 21. Juni 1999 zu der vom Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (European Community Shipowners’ Association…
Die Rechte der von dieser Richtlinie betroffenen Seeleute, die von den Mitgliedstaaten in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien…
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Bestimmungen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer können die zuständigen Stellen der…
Die Nichterfüllung stellt eine schwere oder wiederholte Verletzung der Anforderungen von MLC 2006 (einschließlich der Rechte der Seeleute) hinsichtlich der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.