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Die Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten nicht für die Anerkennung von Zeugnissen für Seeleute gemäß der Richtlinie 2008/106/EG. Die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute war in der Richtlinie 2005/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Die Begriffsbestimmungen für Befähigungszeugnisse von Seeleuten gemäß der Richtlinie 2005/45/EG sind angesichts der Änderungen des STCW-Übereinkommens von 2010 jedoch veraltet. Deshalb sollte das System der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute so geregelt werden, dass den Änderungen auf internationaler Ebene Rechnung getragen wird. Außerdem sollten die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Seediensttauglichkeitszeugnisse für Seeleute ebenfalls in das System der gegenseitigen Anerkennung aufgenommen werden. Um Mehrdeutigkeit und das Risiko von Unstimmigkeiten zwischen der Richtlinie 2005/45/EG und dieser Richtlinie zu vermeiden, sollte die gegenseitige Anerkennung von Zeugnissen für Seeleute ausschließlich durch diese Richtlinie geregelt werden. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte außerdem nach der Annahme entsprechender Änderungen des STCW-Übereinkommens ein elektronisches System zur Darstellung der Qualifikationen von Seeleuten eingeführt werden.
Die Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten nicht für die…
Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG finden in dem Fall, dass für einen bestimmten reglementierten Beruf andere spezielle Regelungen unmittelbar…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zeugnisse für Seeleute (1) Jeder Mitgliedstaat…
Das STCW-Übereinkommen wird durch die Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in das Unionsrecht übernommen. Da alle Mitgliedstaaten…
Es ist unbedingt zu gewährleisten, dass Seeleute mit Zeugnissen aus Drittländern, die an Bord von Schiffen der Union Dienst tun, eine den Anforderungen des…
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für andere Binnenschifffahrtsberufe als Schiffsführer. Die gegenseitige Anerkennung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.