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Gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 2005/36/EG finden in dem Fall, dass für einen bestimmten reglementierten Beruf andere spezielle Regelungen unmittelbar für die Anerkennung von Berufsqualifikationen festgelegt wurden, die entsprechenden Bestimmungen dieser Richtlinie keine Anwendung. In Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2005/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute und zur Änderung der Richtlinie 2001/25/EG ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten Befähigungszeugnisse für Seeleute anerkennen, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2001/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten erteilt wurden. Die Richtlinie 2005/36/EG sollte daher nicht für die Anerkennung der Qualifikationen von Seeleuten gelten, die an Bord von Schiffen arbeiten, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2001/25/EG fallen.
Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde verabschiedet, um…
Unbeschadet der allgemeinen Regelung zur gegenseitigen Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und…
Diese Richtlinie regelt die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufsqualifikationen durch die Mitgliedstaaten. Sie gilt jedoch nicht für die…
Die Anerkennung von Befähigungs- oder Ausbildungsnachweisen von Angehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen…
Diese Verordnung regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates…
Diese Richtlinie steht im Einklang mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.