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Damit festgestellt werden kann, ob ein Diensteanbieter Dienste in der Union anbietet, muss geprüft werden, ob der Diensteanbieter es natürlichen oder juristischen Personen in einem oder mehreren Mitgliedstaaten ermöglicht, seine Dienste in Anspruch zu nehmen. Allerdings sollte die bloße Zugänglichkeit einer Online-Schnittstelle in der Union, beispielsweise die Zugänglichkeit einer Website oder einer E-Mail-Adresse oder anderer Kontaktdaten eines Diensteanbieters oder eines Vermittlers, für sich genommen nicht als ausreichend angesehen werden, um festzustellen, dass ein Diensteanbieter Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie in der Union anbietet.
Damit festgestellt werden kann, ob ein Diensteanbieter Dienste in der Union anbietet, muss geprüft werden, ob der Diensteanbieter natürliche oder juristische…
Damit festgestellt werden kann, ob ein Diensteanbieter Dienste in der Union anbietet, muss zusätzlich zu der Prüfung, ob der Diensteanbieter es natürlichen oder…
Eine wesentliche Verbindung zur Union sollte für die Feststellung, ob ein Diensteanbieter in der Union Dienste anbietet, ebenfalls relevant sein. Eine solche…
Bietet ein DNS-Diensteanbieter, ein TLD-Namenregister, eine Einrichtung, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringt, ein Anbieter von…
Wird ein Produkt online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angeboten, so sollte das Produkt als auf dem Markt bereitgestellt gelten, wenn…
Eine solche wesentliche Verbindung zur Union sollte dann als gegeben gelten, wenn der Diensteanbieter eine Niederlassung in der Union hat, oder – in Ermangelung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.