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Die Mitgliedstaaten sollten die Vorschriften über Sanktionen erlassen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen sind, und alle für die Anwendung der Sanktionen erforderlichen Maßnahmen treffen. Die vorgesehenen Sanktionen sollten wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission diese Vorschriften und Maßnahmen bis zu dem in dieser Richtlinie genannten Zeitpunkt mitteilen und ihr unverzüglich etwaige spätere Änderungen melden. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission zudem jährlich mitteilen, welche Diensteanbieter ihren Pflichten nicht nachgekommen sind und welche Durchsetzungsmaßnahmen und Sanktionen gegen sie verhängt wurden. Die Sanktionen dürfen unter keinen Umständen ein dauerhaftes oder vorübergehendes Dienstleistungsverbot zur Folge haben. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Durchsetzungsmaßnahmen abstimmen, wenn ein Diensteanbieter Dienste in mehreren Mitgliedstaaten anbietet. Die zentralen Behörden sollten sich abstimmen, um ein kohärentes Vorgehen im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu gewährleisten. Die Kommission sollte diese Koordinierung bei Bedarf erleichtern, und sie sollte in jedem Fall über Verstöße informiert werden. Diese Richtlinie gilt nicht für vertragliche Vereinbarungen zwischen Diensteanbietern, benannten Niederlassungen und Vertretern über die Übertragung oder Verlagerung der finanziellen Folgen von gegen sie verhängten Sanktionen.
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle für die Anwendung der…
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über die Sanktionen, die bei Verstößen gegen die nationalen Vorschriften, die gemäß den Artikeln 3 und 4 erlassen…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen…
Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften über Sanktionen, die bei Verstößen gegen die gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften zu verhängen…
Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen die einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu verhängen sind,…
Die Mitgliedstaaten legen die Regeln für die Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.