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1. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass a) der Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK — den Erzeugern den Nachweis ermöglicht, dass der von ihnen verkaufte Strom aus hocheffizienter KWK stammt und auf Antrag des Erzeugers zu diesem Zweck ausgestellt wird; — genau, zuverlässig und betrugssicher ist; — elektronisch ausgestellt, übermittelt und annulliert wird; b) eine Energieeinheit aus hocheffizienter KWK stets nur einmal angerechnet wird. 2. Der Herkunftsnachweis gemäß Artikel 26 Absatz 13 enthält mindestens folgende Angaben: a) Bezeichnung, Standort, Typ und (thermische und elektrische) Kapazität der Anlage, in der die Energie erzeugt wurde; b) Erzeugungszeitpunkte und -orte; c) unterer Heizwert des Primärenergieträgers, aus dem der Strom erzeugt wurde; d) Menge und Verwendung der zusammen mit dem Strom erzeugten Wärme; e) Menge an Strom aus hocheffizienter KWK gemäß Anhang III, für die der Herkunftsnachweis ausgestellt wird; f) Primärenergieeinsparungen, die gemäß Anhang III auf der Grundlage der in Anhang III Buchstabe d genannten harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte berechnet worden sind; g) elektrischer und thermischer Nennwirkungsgrad der Anlage; h) ob und in welchem Umfang die Anlage Gegenstand von Investitionsförderung war; i) ob und in welchem Umfang die betreffende Energieeinheit in irgendeiner anderen Weise Gegenstand einer nationalen Förderregelung war, und Art der Förderregelung; j) Datum der Inbetriebnahme der Anlage und k) Ausstellungsdatum und ausstellendes Land sowie eine eindeutige Kennnummer. Der Herkunftsnachweis gilt standardmäßig für 1 MWh. Er bezieht sich auf die an der Außenseite der Anlage gemessene und in das Netz eingespeiste Nettostromerzeugung.
Auf Antrag des Anlagenbetreibers enthält der Herkunftsnachweis zusätzlich die Angabe, dass der Strom in einer hocheffizienten KWK-Anlage erzeugt wurde. Bei…
Der Herkunftsnachweis ist von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auszustellen, sofern die KWK-Anlage hocheffizient ist und die Angaben nach…
Ein Herkunftsnachweis für Strom aus erneuerbaren Energien, der in hocheffizienten KWK-Anlagen erzeugt worden ist, muss darüber hinaus folgende Angaben…
Betreiber von Anlagen nach § 12 Absatz 1a Satz 2, die die Ausstellung von Herkunftsnachweisen mit der zusätzlichen Angabe, dass der Strom in hocheffizienten…
Um Transparenz zu gewährleisten und den Endkunden zu ermöglichen, zwischen KWK-Strom und durch andere Verfahren erzeugtem Strom zu wählen, sollte die Herkunft…
Zu diesem Zweck sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass auf Anfrage eines Produzenten von Energie aus erneuerbaren Quellen, einschließlich gasförmiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.