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Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen mit Ausnahme von Anlagen, die erneuerbare Energieträger einsetzen, können für Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch oder schriftlich einen Herkunftsnachweis beantragen.
Der Antrag nach Absatz 1 muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Die Angaben müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann weitere Angaben verlangen, wenn dies zur Erfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben erforderlich ist.
den Namen und die Anschrift des Anlagenbetreibers,
den Standort, die Bezeichnung und den Typ der Anlage,
die elektrische und die thermische Leistung der Anlage,
den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage,
den Nutzungsgrad und die Stromkennzahl der Anlage,
die in der Anlage erzeugte Gesamtstrommenge und den Zeitraum, in dem der Strom erzeugt wurde,
die in der Anlage erzeugte KWK-Strommenge, den Zeitraum, in dem der Strom erzeugt wurde, und die gleichzeitig erzeugte Nutzwärmemenge,
den oder die eingesetzten Energieträger sowie dessen oder deren unteren Heizwert,
die Verwendung der Nutzwärme,
das Ausstellungsdatum und das ausstellende Land sowie eine eindeutige Kennnummer,
ob und in welchem Umfang die Anlage Gegenstand von Investitionsförderung war,
ob und in welchem Umfang die betreffende Energieeinheit Gegenstand einer nationalen Förderregelung war, und Art der Förderregelung und
die Primärenergieeinsparung nach Anhang III der Richtlinie (EU) 2023/1791 in der jeweils geltenden Fassung.
Herkunftsnachweise aus anderen Mitgliedstaaten sind im behördlichen Verkehr anzuerkennen, soweit sie nicht offenkundig den unionsrechtlichen Vorgaben widersprechen.
1. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass a) der Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK — den Erzeugern den Nachweis ermöglicht, dass der von…
Auf Antrag des Anlagenbetreibers enthält der Herkunftsnachweis zusätzlich die Angabe, dass der Strom in einer hocheffizienten KWK-Anlage erzeugt wurde. Bei…
für die thermische Energie, die in einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage nach § 2 Nummer 8a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 21. Dezember 2015…
abweichend von § 31 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung für KWK-Anlagen…
Auf der Grundlage der in Anhang III Buchstabe d genannten harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Herkunft von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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