Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wärmepumpen sind wichtig für die Dekarbonisierung der Wärme- und Kälteversorgung, auch im Fernwärmesektor. Die in Anhang VII der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegte Methode enthält Vorschriften für die Berücksichtigung der durch Wärmepumpen gebundenen Energie als Energie aus erneuerbaren Quellen und verhindert eine Doppelzählung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Für die Zwecke der Berechnung des Anteils erneuerbarer Energie in einem Fernwärmenetz sollte die gesamte von der Wärmepumpe stammende und von dort in das Netz gelangende Wärme als erneuerbare Energie angerechnet werden, sofern die Wärmepumpe zum Zeitpunkt ihrer Installation die in Anhang VII der Richtlinie (EU) 2018/2001 festgelegten Mindesteffizienzkriterien erfüllt.
aus einer Wärmepumpe, die Wärme in ein Wärmenetz einspeist, sofern die Wärmepumpe zum Zeitpunkt ihrer Installation die in Anhang VII der Richtlinie (EU)…
eine Wärmepumpe zur Nutzung von Geothermie, Umweltwärme oder Abwärme nur förderfähig, wenn sie die Anforderungen des Anhangs VII der Richtlinie (EU) 2018/2001…
Für die Zwecke des Absatzes 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b wird der Bruttoendenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen im Wärme- und Kältesektor als die Menge an…
Die Grundsätze für die Berechnung des Anteils der Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen an der effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung sollten…
Auf der Grundlage der in die gemäß den Artikeln 3 und 14 der Verordnung (EU) 2018/1999 und im Einklang mit Anhang I dieser Verordnung vorgelegten integrierten…
Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1a) Zur Berechnung des Anteils von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, der für die Zwecke von Absatz 1 für die Wärme- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.