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Eine Reihe von Mitgliedstaaten legte ehrgeizige nationale Energie- und Klimapläne vor, die von der Kommission als „ausreichend“ eingestuft wurden und die Maßnahmen enthielten, die es den betreffenden Mitgliedstaaten ermöglichen würden, in einem Verhältnis, das über dem Unionsdurchschnitt liegt, zur Verwirklichung der gemeinsamen Energieeffizienzziele beizutragen. Darüber hinaus haben einige Mitgliedstaaten „frühzeitige Anstrengungen“ zur Erreichung von Energieeinsparungen dokumentiert, d. h. Energieeinsparungen, die über dem durchschnittlichen Unionszielpfad der vergangenen Jahre lagen. In beiden Fällen handelt es sich um erhebliche Anstrengungen, die anerkannt und in künftige Modellprojektionen der Union aufgenommen werden sollten und die als gute Beispiele dafür dienen können, wie alle Mitgliedstaaten an ihrem Energieeffizienzpotenzial arbeiten können, um erhebliche Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft zu erzielen.
Jeder Mitgliedstaat kann bei ihren Beiträgen gemäß Absatz 1 nationale Gegebenheiten berücksichtigen, die den Primär- und Endenergieverbrauch beeinflussen, etwa…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission als Teil ihrer gemäß Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1999 vorgelegten aktualisierten integrierten…
Kommt die Kommission auf der Grundlage ihrer Bewertung gemäß Artikel 29 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2018/1999 zu dem Schluss, dass bei der Erfüllung der…
Es wäre wünschenswert, die Energieeffizienzziele würden durch die kumulierte Umsetzung spezifischer Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung…
Eine Verbesserung der Energieeffizienz kann zu einer höheren Wirtschaftsleistung beitragen. Die Mitgliedstaaten und die Union sollten ungeachtet der…
Sollten die Ambitionen der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne oder ihrer Aktualisierungen nicht hoch genug angesetzt sein, sodass die Ziele der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.