Erwägungsgrund 31 32018R1999
Die regionale Zusammenarbeit ist von zentraler Bedeutung für die möglichst kostengünstige, konkrete Verwirklichung der Ziele der Energieunion. Die Kommission sollte eine solche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördern. Die Mitgliedstaaten sollten die Gelegenheit erhalten, zu den integrierten nationalen Energie- und Klimaplänen der anderen Mitgliedstaaten Stellung zu nehmen, bevor diese Pläne abgeschlossen sind, damit keine Inkohärenzen entstehen, die Pläne sich nicht etwa negativ auf andere Mitgliedstaaten auswirken und die gemeinsamen Ziele durch die Bemühungen aller erreicht werden. Die regionale Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Fertigstellung der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne und ihrer anschließenden Umsetzung ist von entscheidender Bedeutung, um die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen zu verbessern und Marktintegration und Energieversorgungssicherheit voranzubringen.