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Langfristige Verhaltensänderungen in Bezug auf den Energieverbrauch können durch eine stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bewirkt werden. Energiegemeinschaften können zu langfristigen Energieeinsparungen – insbesondere bei den Haushalten – und zu mehr nachhaltigen Investitionen von Bürgerinnen und Bürgern und Kleinunternehmen beitragen. Die Mitgliedstaaten sollten derartige Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger durch die Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten und -organisationen im Energiebereich unterstützen. Darüber hinaus können Einbeziehungsstrategien, die alle relevanten Interessenträger auf nationaler und lokaler Ebene in den politischen Entscheidungsprozess einbeziehen, Teil der lokalen oder regionalen Dekarbonisierungspläne oder nationalen Gebäuderenovierungspläne sein, mit dem Ziel, das Bewusstsein zu schärfen, Rückmeldungen zu politischen Maßnahmen zu erhalten und deren Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu verbessern.
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um die effiziente Nutzung von Energie durch Endkunden und Endnutzer zu fördern und zu erleichtern. Diese…
Der Beitrag von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 und von Bürgerenergiegemeinschaften im Sinne der Richtlinie (EU)…
Niedrigere Verbraucherausgaben für Energie sollten erzielt werden, indem Verbraucher — durch Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden und Verbesserung der…
Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ergeben sich durch die Stärkung gemeinsam handelnder Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität auch…
Dank der Technologien zur dezentralen Energieerzeugung und der Stärkung der Verbraucher ist Bürgerenergie zu einem wirksamen und kosteneffizienten Instrument…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, beispielsweise durch Leistungen im Rahmen ihrer Systeme der sozialen Sicherheit, um die notwendige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.