Gesetze
Gesetz wird geladen …
Aktive Kunden, Bürgerenergiegemeinschaften und Peer-to-Peer-Geschäfte im Bereich erneuerbare Energie können den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Ziele dieser Verordnung durch einen von den Bürgern initiierten Ansatz „von unten nach oben“ zu erreichen. Sie ermächtigen die Verbraucher und beziehen sie ein, und sie befähigen bestimmte Gruppen von Haushaltskunden zur Teilnahme an Energieeffizienzmaßnahmen und Investitionen, unterstützen die Nutzung von erneuerbarer Energie durch die Haushalte und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Bekämpfung von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Rolle von Bürgerenergiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften fördern und sie als förderfähige Empfänger im Rahmen des Fonds betrachten.
Der Beitrag von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 und von Bürgerenergiegemeinschaften im Sinne der Richtlinie (EU)…
Für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften ergeben sich durch die Stärkung gemeinsam handelnder Eigenversorger im Bereich erneuerbare Elektrizität auch…
Langfristige Verhaltensänderungen in Bezug auf den Energieverbrauch können durch eine stärkere Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger bewirkt werden.…
Dank der Technologien zur dezentralen Energieerzeugung und der Stärkung der Verbraucher ist Bürgerenergie zu einem wirksamen und kosteneffizienten Instrument…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass sich Endkunden und insbesondere Haushalte, unter Beibehaltung ihrer Rechte oder Pflichten als Endkunden, an einer…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gleichberechtigt mit anderen großen Teilnehmern an bestehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.