Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die auf Unionsebene und auf nationaler Ebene verfügbaren öffentlichen Mittel sollten strategisch in Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung investiert werden, insbesondere zugunsten von Energiearmut betroffenen Menschen, von schutzbedürftigen Kunden, von Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und gegebenenfalls von Menschen, die in Sozialwohnungen leben. Die Mitgliedstaaten sollten die finanziellen Beiträge, die sie aus dem mit der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Klima-Sozialfonds erhalten könnten, sowie die Einnahmen aus den EU-Emissionshandelszertifikaten nutzen. Diese Einnahmen werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Energieeffizienzmaßnahmen und strategische Maßnahmen im Rahmen der Energieeinsparverpflichtung vorrangig bei von Energiearmut betroffenen Menschen, bei schutzbedürftigen Kunden, bei Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und gegebenenfalls bei Menschen, die in Sozialwohnungen leben, umzusetzen, wozu auch Menschen zählen können, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten leben.
Die Mitgliedstaaten setzen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, alternative strategische Maßnahmen oder eine Kombination aus beidem oder Programme oder…
Die Mitgliedstaaten können von den verpflichteten Parteien verlangen, mit Sozialdiensten, regionalen und lokalen Behörden oder Gemeinden zusammenzuarbeiten, um…
die auf Unionsebene und auf nationaler Ebene verfügbaren öffentlichen Mittel, gegebenenfalls einschließlich des finanziellen Beitrags, den die Mitgliedstaaten…
Es muss sichergestellt werden, dass Menschen, die von Energiearmut betroffen sind, schutzbedürftige Kunden, Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen und…
Gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollte die Energieeffizienzpolitik der Union die gesamte Bevölkerung…
Mitgliedstaaten sollten im Rahmen ihrer Verpflichtungssysteme die Möglichkeit haben, verpflichteten Parteien zu gestatten oder sie verpflichten zu können, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.