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Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist in der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen und steht im Mittelpunkt der in der Mitteilung der Kommission vom 8. Juli 2022 festgelegten Strategie zur Integration des Energiesystems. Der Grundsatz beruht zwar auf Kosteneffizienz, seine Anwendung hat jedoch aus gesellschaftlicher Sicht weiter reichende Auswirkungen. Diese Auswirkungen können je nach den Umständen variieren und sollten anhand solider Methoden der Kosten-Nutzen-Analyse, die den vielfältigen Nutzen der Energieeffizienz berücksichtigen, sorgfältig bewertet werden. Die Kommission hat spezielle Leitlinien für die Operationalisierung und Anwendung des Grundsatzes ausgearbeitet, in denen sie spezifische Instrumente vorschlägt und Anwendungsbeispiele in verschiedenen Sektoren aufführt. Die Kommission hat ferner eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten gerichtet, die auf den in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen aufbaut und in der spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des Grundsatzes gefordert werden. Die Mitgliedstaaten sollten dieser Empfehlung weitestgehend Rechnung tragen und sich bei der Umsetzung des Grundsatzes der Energieeffizienz in die Praxis von ihr leiten lassen.
der Kommission im Rahmen ihrer gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2018/1999 vorgelegten integrierten nationalen energie- und klimabezogenen…
Die nationalen Energieregulierungsbehörden wenden bei der Erfüllung ihrer Regulierungsaufgaben gemäß den Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 in Bezug auf…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ ist ein übergeordneter Grundsatz, der in allen Sektoren, über das Energiesystem hinaus, und auf allen Ebenen…
Energieeffizienz sollte bei künftigen Entscheidungen über Investitionen in die Energieinfrastruktur der Union als entscheidendes Element und vorrangige Erwägung…
Der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ sollte stets auf verhältnismäßige Weise angewandt werden, und wenn die Anwendung des Grundsatzes unmittelbar…
Die vorliegende Richtlinie ist ein Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2050, in deren Rahmen die Energieeffizienz wie eine eigene Energiequelle behandelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.