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Um die Renovierungsquote festzulegen, müssen die Mitgliedstaaten einen Überblick über die Gebäude haben, die das Niedrigstenergiegebäude-Niveau nicht erreichen. Daher sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen einer allgemeinen Datenbank für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz ein Inventar der öffentlichen Gebäude – gegebenenfalls einschließlich Sozialwohnungen – veröffentlichen und auf dem neuesten Stand halten. Dieses Inventar sollte es auch privaten Akteuren, einschließlich Energiedienstleistungsunternehmen (ESCO), ermöglichen, Renovierungslösungen vorzuschlagen, die von der Beobachtungsstelle für den EU-Gebäudebestand aggregiert werden können.
Die Mitgliedstaaten können auf die jährliche Renovierungsquote von Gebäuden neue Gebäude anrechnen, die in ihr Eigentum übergegangen sind und die als Ersatz für…
In das Inventar könnten Daten aus bestehenden Inventaren über den Gebäudebestand aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen,…
Gebäude und Verkehr sind neben der Industrie die wichtigsten Energieverbraucher und die Hauptquellen von Emissionen. Auf Gebäude entfallen etwa 40 % des…
Um einen in hohem Maße energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erhalten und dafür zu sorgen, dass mit den langfristigen Renovierungsstrategien…
Die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden sollten auf Unionsebene festgelegt werden und sich auf die Renovierung der…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Informationen in der nationalen Datenbank mindestens einmal jährlich an die Beobachtungsstelle für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.