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Die Meldepflicht gilt für diejenigen Rechenzentren, die den in dieser Richtlinie festgelegten Schwellenwert erreichen. In allen Fällen und insbesondere für vor Ort angesiedelte Unternehmensrechenzentren sollte die Meldepflicht so verstanden werden, dass sie sich auf Räume und Ausrüstungen bezieht, die hauptsächlich oder ausschließlich datenbezogenen Funktionen dienen (Serverräume), einschließlich der erforderlichen dazugehörigen Ausrüstung, wie etwa dazugehörige Kühlung, Beleuchtung, Batteriebanken oder unterbrechungsfreie Netzteile. Alle IT-Geräte, die in erster Linie im öffentlichen Zugang, in der gemeinsamen Nutzung oder in Büroräumen aufgestellt oder installiert sind oder andere betriebliche Funktionen unterstützen, wie Arbeitsplätze, Laptops, Fotokopiergeräte, Sensoren, Sicherheitsausrüstung oder weiße Ware und audiovisuelle Geräte, sollten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Der gleiche Ausschluss sollte auch für Server, Vernetzung, Speicherung und zugehörige Ausrüstung gelten, die über einen Standort verstreut wären, wie z. B. Einzelserver, Einzelgestelle oder WLAN- und Netzanschlusspunkte.
Der Arbeitgeber hat für Beschäftigte, die nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Sechsten Buches von der Versicherungspflicht befreit und Mitglied einer…
Einrichtungen, die können für diese Tätigkeiten oder Dienste von den Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 und den Meldepflichten nach § 32 befreit werden. Die…
sofern vorhanden, die Kennung des Finanzkontos, es sei denn, in einer auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern veröffentlichten Liste ist…
Um für bestimmte Finanzunternehmen den Verwaltungsaufwand zu verringern und potenziell doppelte Meldepflichten zu vermeiden, sollte die Verpflichtung zur…
Die Meldepflicht sollte sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch nicht grenzüberschreitende Tätigkeiten erstrecken, um die Wirksamkeit der…
Es ist wichtig, dass den Steuerverwaltungen die erforderlichen Daten über alle einer Meldepflicht unterliegenden Umsätze zur Verfügung stehen. Um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.