Erwägungsgrund 12 32023L1791
In einigen Fällen unterscheiden sich die von der Kommission in ihrem EU-Referenzszenario 2020 zugrunde gelegten Annahmen von den Annahmen, die einige Mitgliedstaaten den Referenzszenarien zugrunde gelegt haben, auf denen ihre nationalen Energie- und Klimapläne basieren. Dies kann zu Unterschieden bei der Berechnung des Primärenergieverbrauchs führen, doch beide Ansätze sind im Hinblick auf den Primärenergieverbrauch zulässig.