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Im Falle von Kreditverträgen, die Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Verbraucher über eine Stundung oder über Rückzahlungsmodalitäten vorsehen, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Kreditvertrag nicht nachgekommen ist oder wahrscheinlich nicht nachkommen wird, sollten die Mitgliedstaaten – wenn diese Vereinbarungen geeignet sind, die Möglichkeit eines gerichtlichen Verfahrens wegen der Nichterfüllung abzuwenden und ihre Bedingungen nicht weniger günstig sind als die im ursprünglichen Kreditvertrag festgelegten – beschließen können, nur eine begrenzte Zahl von Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden, unter anderem Kreditgeber von der Verpflichtung zur Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung zu befreien. Auf diese Weise sollen Verbraucher in Zahlungsschwierigkeiten nicht daran gehindert werden, einen neuen Kreditvertrag abzuschließen, der ihnen helfen würde, ihren ursprünglichen Kredit leichter zurückzuzahlen. Eine Nichterfüllung würde beispielsweise als wahrscheinlich angenommen, wenn Verbraucher ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Kreditgeber, wenn er einen Kreditvertrag mit einem Verbraucher schließt, den Kreditvertrag nicht nachträglich mit…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein von einem Kreditgeber mit einem Verbraucher abgeschlossener Kreditvertrag vom Kreditgeber nicht nachträglich mit…
Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass für Kreditverträge, die vorsehen, dass Kreditgeber und Verbraucher Vereinbarungen über Stundungs- oder…
Es ist unerlässlich, vor Abschluss eines Kreditvertrags die Fähigkeit und Neigung des Verbrauchers zur Rückzahlung des Kredits zu beurteilen und zu überprüfen.…
Im Einklang mit den vom Rat für Finanzstabilität aufgestellten Empfehlungen sollte die Prüfung der Kreditwürdigkeit auf Informationen über die finanzielle und…
Für die unterschiedlichen Elemente, denen bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung für bestimmte Arten von Kreditverträgen Rechnung getragen werden kann, können…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.