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Gewisse Bestimmungen dieser Richtlinie sollten für Kreditvermittler gelten, die natürliche und juristische Personen sind, welche im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegen eine Vergütung Verbrauchern Kreditverträge vorstellen oder anbieten, Verbrauchern bei den Vorarbeiten zum Abschluss von Kreditverträgen behilflich sind oder für den Kreditgeber Kreditverträge mit Verbrauchern abschließen.
„Kreditvermittler“ eine natürliche oder juristische Person, die nicht als Kreditgeber oder Notar handelt und die nicht lediglich einen Verbraucher direkt oder…
„Kreditvermittler“ eine natürliche oder juristische Person, die nicht als Kreditgeber handelt und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit…
Gewisse Bestimmungen der Richtlinie sollten für natürliche und für juristische Personen (Kreditvermittler) gelten, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder…
Diese Richtlinie regelt lediglich bestimmte Pflichten von Kreditvermittlern gegenüber Verbrauchern. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freigestellt bleiben,…
Diese Richtlinie regelt lediglich bestimmte Pflichten der Kreditvermittler gegenüber dem Verbraucher. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freigestellt bleiben,…
Diese Richtlinie sollte unabhängig davon gelten, ob der Kreditgeber oder Kreditvermittler eine natürliche oder eine juristische Person ist. Sie sollte jedoch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.