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Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, nationale Bestimmungen beizubehalten oder einzuführen, die dem Kreditgeber untersagen, den Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu verpflichten, ein Bankkonto zu eröffnen oder eine Vereinbarung über eine andere Nebenleistung zu schließen oder für die Kosten oder Entgelte im Zusammenhang mit solchen Bankkonten oder anderen Nebenleistungen aufzukommen. In denjenigen Mitgliedstaaten, in denen solche kombinierten Angebote zulässig sind, sollten Verbraucher vor Abschluss des Kreditvertrags über alle Nebenleistungen informiert werden, die Voraussetzung dafür sind, dass der Kredit überhaupt oder zu den vorgegebenen Bedingungen gewährt wird. Die Kosten für diese Nebenleistungen, insbesondere Versicherungsprämien, sollten in die Berechnung der Gesamtkosten des Kredits einbezogen werden. Anderenfalls, wenn der Betrag dieser Kosten nicht im Voraus bestimmt werden kann, sollten Verbraucher in der Vorvertragsphase angemessen darüber unterrichtet werden, dass solche Kosten anfallen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass Kreditgeber von den Kosten für die Nebenleistungen, die sie selbst oder für einen Dritten den Verbrauchern anbieten, Kenntnis haben, es sei denn, ihr Preis hängt von spezifischen Merkmalen oder der Situation der Verbraucher ab.
Unbeschadet des Rechts nach Artikel 16 Absatz 2 und der Verpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels können die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass…
Den Mitgliedstaaten sollte es freigestellt bleiben, innerstaatliche Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, die dem Kreditgeber untersagen, den Verbraucher…
Obgleich der Verbraucher Anspruch auf vorvertragliche Informationen hat, kann es sein, dass er darüber hinaus noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden…
Die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher sollten sämtliche Kosten umfassen, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu zahlen hat und…
Obgleich dem Verbraucher vorvertragliche Informationen zu erteilen sind, kann es sein, dass er noch weitere Unterstützung braucht, um entscheiden zu können,…
Zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz und zur Verhinderung von Missbrauch infolge möglicher Interessenkonflikte bei der Inanspruchnahme der Dienste von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.