Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Festlegung von Obergrenzen für Sollzinssätze, für den effektiven Jahreszins oder für die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher ist in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Praxis. Ein solches System von Obergrenzen hat sich als vorteilhaft beim Schutz von Verbrauchern vor übermäßig hohen Sollzinssätzen, effektiven Jahreszinsen oder Gesamtkosten von Krediten für den Verbraucher erwiesen. In dieser Hinsicht sollten die Mitgliedstaaten ihre derzeit geltenden Rechtsvorschriften beibehalten können. Um den Verbraucherschutz zu verbessern, ohne den Mitgliedstaaten unnötige Beschränkungen aufzuerlegen, sollten angemessene Maßnahmen, wie etwa Obergrenzen oder Wucherzinssätze, vorhanden sein, um Missbrauch wirksam zu verhindern und um sicherzustellen, dass Verbrauchern keine übermäßig hohen Sollzinssätze, effektiven Jahreszinsen oder Gesamtkosten von Krediten für den Verbraucher in Rechnung gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten führen Maßnahmen ein, um Missbrauch wirksam zu verhindern und sicherzustellen, dass Verbrauchern keine übermäßig hohen Sollzinssätze,…
Im Interesse der Förderung der Errichtung und des Funktionierens des Binnenmarkts und zwecks Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten…
Es ist sicherzustellen, dass ausreichende Transparenz gegeben ist, um für Verbraucher Klarheit bezüglich der Art der Verpflichtungen, die im Interesse der…
Die Richtlinie 2013/36/EU sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, nach nationalem Recht Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des…
Damit der Verbraucher in voller Sachkenntnis entscheiden kann, sollten ihm vor dem Abschluss des Kreditvertrags ausreichende Informationen über die Bedingungen…
Angesichts der erheblichen Konsequenzen einer Zwangsvollstreckung für Kreditgeber, Verbraucher und möglicherweise die Finanzstabilität sollten die Kreditgeber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.