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Diese Richtlinie ergänzt die Bestimmungen der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates . Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollte klargestellt werden, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie und jenen der genannten Richtlinie die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie als lex specialis gelten sollten.
Die vorliegende Richtlinie ist „lex specialis“ gegenüber den Richtlinien 94/62/EG und 2008/98/EG. Bei Konflikten zwischen den genannten Richtlinien und der…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung etwaiger sonstiger relevanter Rechtsvorschriften in anderen Bereichen, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums…
Die Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte als Lex specialis zur Richtlinie 2006/54/EG in Bezug auf unter die Richtlinie…
Die folgenden Richtlinien sollten daher entsprechend geändert werden: — die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ; — die Richtlinie…
Diese Richtlinie stützt sich auf und ergänzt die einschlägigen geltenden Richtlinien, insbesondere die Richtlinien 96/9/EG , 2000/31/EG , 2001/29/EG ,…
Die Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in einigen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt sich eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.