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In ihrer Mitteilung vom 19. November 2020 mit dem Titel „Eine EU-Strategie zur Nutzung des Potenzials der erneuerbaren Offshore-Energie für eine klimaneutrale Zukunft“ gibt die Kommission das ambitionierte Ziel vor, 2050 in den Meeresbecken der Union 300 GW Offshore-Windenergie und 40 GW Meeresenergie zu gewinnen. Um diesen grundlegenden Wandel sicherzustellen, müssen die Mitgliedstaaten auf der Ebene der Meeresbecken grenzübergreifend zusammenarbeiten. Gemäß der Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten nicht verbindliche Vereinbarungen zur Zusammenarbeit bei den Zielen für die Erzeugung erneuerbaren Offshore-Stroms, die bis 2050 sowie in Zwischenschritten 2030 und 2040 in den einzelnen Meeresbecken erzeugt werden soll, schließen. Durch die Veröffentlichung von Informationen über die Mengen der erneuerbaren Offshore-Energie, die die Mitgliedstaaten durch Ausschreibungen erreichen wollen, wird die Transparenz und Berechenbarkeit für Investoren erhöht und die Verwirklichung der Ziele für die Erzeugung von erneuerbarer Offshore-Energie unterstützt. Die maritime Raumplanung ist ein wesentliches Instrument, um das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungsarten des Meeres sicherzustellen. Die Zuweisung von Gebieten für Projekte im Bereich der Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen in maritimen Raumordnungsplänen ist erforderlich, um eine langfristige Planung zu ermöglichen, die Auswirkungen dieser Projekte aus erneuerbarer Offshore-Energie zu bewerten und die Akzeptanz ihres geplanten Einsatzes durch die Öffentlichkeit zu sicherzustellen. Die Ermöglichung der Beteiligung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften an gemeinsamen Projekten im Bereich der Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen ist ein weiteres Mittel zur Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit.
Bis zum 24. Januar 2023 schließen die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission innerhalb ihrer in Anhang I Abschnitt 2 genannten spezifischen…
Damit die klima- und energiepolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihr Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden können, muss die Stromerzeugung…
Auf der Grundlage der gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Richtziele für die Erzeugung von Offshore-Energie aus erneuerbaren Quellen in…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(7a) Auf der Grundlage der gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2022/869 festgelegten Richtziele für die Erzeugung von…
Durch maritime Raumordnungspläne können die Mitgliedstaaten Verwaltungsaufwand und -kosten im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Umsetzung anderer einschlägiger…
Die Mitgliedstaaten sollten die zügigere Umsetzung von Projekten im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellenunterstützen, indem sie eine koordinierte Erfassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.