Erwägungsgrund 14 32022R0869
Die Kommission hat die Bedeutung intelligenter Stromnetze, bei denen nicht immer eine physische Grenze überschritten wird, für die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Union in ihrer Mitteilung vom 8. Juli 2020 mit dem Titel „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“ (die „EU-Strategie zur Integration des Energiesystems“) bestätigt. Die Kriterien für diese Kategorie sollten vereinfacht werden und die technische Entwicklung in den Bereichen Innovation und Digitalisierung sowie die Schaffung von Möglichkeiten zur Integration der Energiesysteme beinhalten. Zudem sollte die Rolle der Vorhabenträger geklärt werden. Angesichts des zu erwartenden deutlichen Anstiegs des Strombedarfs im Verkehrssektor, insbesondere für Elektrofahrzeuge an Autobahnen und in Stadtgebieten, sollten Technologien für intelligente Netze auch dazu beitragen, den Aufbau leistungsfähiger grenzübergreifender Ladeinfrastrukturen im Energienetz zu verbessern, um die Dekarbonisierung des Verkehrssektors zu unterstützen.