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Mit der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Umweltprüfungen als wichtiges Instrument zur Einbeziehung von Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen eingeführt. Zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollten die Mitgliedstaaten einen oder mehrere Pläne erstellen, in denen die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sowie die geltenden Vorschriften und Minderungsmaßnahmen für Projekte in jedem einzelnen Gebiet aufgeführt sind. Die Mitgliedstaaten sollten einen einzigen Plan für alle Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie und jede Technologie für erneuerbare Energie oder technologiespezifische Pläne erstellen können, in denen ein oder mehrere Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie ausgewiesen wird bzw. werden. Jeder Plan sollte einer Umweltprüfung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG unterzogen werden, um die Auswirkungen jeder einzelnen Technologie für erneuerbare Energie auf die in diesem Plan ausgewiesenen einschlägigen Gebiete zu bewerten. Eine zu diesem Zweck gemäß der Richtlinie 2001/42/EG durchgeführte Umweltprüfung würde es den Mitgliedstaaten ermöglichen, bei der Planung einen stärker integrierten und effizienteren Ansatz zu verfolgen, die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer frühen Phase sicherzustellen und Umweltauswirkungen in einer frühen Phase des Planungsprozesses auf strategischer Ebene zu berücksichtigen. Dies würde dazu beitragen, die Nutzung verschiedener Arten von Energie aus erneuerbaren Quellen rascher und in einer gestrafften Form voranzutreiben und gleichzeitig die negativen Umweltauswirkungen dieser Projekte zu minimieren. Diese Umweltprüfung sollte grenzüberschreitende Konsultationen zwischen Mitgliedstaaten umfassen, wenn der Plan voraussichtlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt in einem anderen Mitgliedstaat hat.
Nach Annahme der Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2001/42/EG alle…
Die Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie werden vor ihrer Annahme einer Umweltprüfung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des…
Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollte es ermöglichen, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Energiespeicher am…
Angesichts der Notwendigkeit, die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu beschleunigen, sollte die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für…
Um das Verfahren zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie zu straffen und eine doppelte Umweltprüfung eines einzelnen Gebiets zu…
Für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie, die in den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind und die in den von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.