Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Annahme der Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollten die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2001/42/EG alle erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Durchführung der Pläne und Programme auf die Umwelt überwachen, um unter anderem frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen zu ermitteln und um in der Lage zu sein, geeignete Minderungsmaßnahmen zu ergreifen.
Mit der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden Umweltprüfungen als wichtiges Instrument zur Einbeziehung von Umwelterwägungen…
Die Pläne zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie werden vor ihrer Annahme einer Umweltprüfung gemäß der Richtlinie 2001/42/EG des…
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und angemessene Verfahren für die Überwachung der sich…
Die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie sollte es ermöglichen, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und Energiespeicher am…
Für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie, die in den Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Energie angesiedelt sind und die in den von den…
Im Interesse der raschen Verbreitung von Energie aus erneuerbaren Quellen und im Hinblick auf deren insgesamt große Vorzüge in Bezug auf Nachhaltigkeit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.