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Die Zielvorgaben für erneuerbare Energien sollten Hand in Hand gehen mit den ergänzenden Bemühungen um eine auf anderen nichtfossilen Energiequellen beruhenden Dekarbonisierung, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten unter Berücksichtigung ihrer spezifischen nationalen Gegebenheiten und der Struktur ihrer Energieversorgung unterschiedliche nichtfossile Energiequellen kombinieren können, um das Ziel der Union zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen im Rahmen des erhöhten verbindlichen Gesamtziels der Union in ergänzende Bemühungen um eine Dekarbonisierung einfließen, die die etwaige Entwicklung weiterer nichtfossiler Energiequellen durch die Mitgliedstaaten umfassen.
Um das Ziel der Union zu erreichen, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Industrie der Union zu dekarbonisieren, sollten die Mitgliedstaaten die Nutzung…
Um das Ziel der Union, bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen, sollten die Anstrengungen zur Dekarbonisierung des Gasmarktes mit dem Einsatz erneuerbarer…
Die Union setzt sich für die Entwicklung eines nachhaltigen, wettbewerbsfähigen, sicheren und dekarbonisierten Energiesystems bis 2050 ein. Zur Verwirklichung…
Gemäß Artikel 194 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die Förderung erneuerbarer Energiequellen eines der Ziele der…
Angesichts des Ziels, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, und angesichts der internationalen Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens von Paris sind…
Die Festlegung eines verbindlichen Unionsziels für erneuerbare Energie bis 2030 würde die Entwicklung von Technologien für die Produktion von erneuerbarer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.