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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Nutzung von forstwirtschaftlicher Biomasse zur Energieerzeugung mit ihren Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar ist. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten vorausschauende Bewertungen durchführen und die erforderlichen Maßnahmen zur Ergänzung ihrer bestehenden Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 umsetzen.
eine Bewertung der Vereinbarkeit der prognostizierten Nutzung forstwirtschaftlicher Biomasse zur Energieerzeugung mit den Zielen und Haushaltsplänen der…
Die Herstellung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen aus heimischer forstwirtschaftlicher Biomasse muss mit den…
Die Mitgliedstaaten treffen Maßnahmen, damit Energie aus Biomasse auf eine Weise erzeugt wird, bei der übermäßige verzerrende Wirkungen auf den…
Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 EU des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen werden und die zu überprüfbaren…
Um die Kohärenz zwischen den Zielen der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates , der Verordnung…
In der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission sind Vorschriften für die Überwachung von Emissionen aus Biomasse festgelegt, die mit den in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.