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Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Erzeuger erneuerbarer Brennstoffe und wiederverwerteter kohlenstoffhaltiger Kraftstoffe und für Mitgliedstaaten, für die die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt anerkannt hat, dass freiwillige oder nationale Regelungen Nachweise oder genaue Daten hinsichtlich der Einhaltung von Kriterien für die Nachhaltigkeit oder Treibhausgasemissionseinsparungen und anderer in den Änderungsbestimmungen gemäß dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen liefern, sollten die Mitgliedstaaten die Ergebnisse einer Zertifizierung im Rahmen dieser Regelungen akzeptieren, soweit sie von der Kommission anerkannt wurden. Zur Verringerung des Aufwands für kleine Anlagen sollten die Mitgliedstaaten für Anlagen mit einer thermischen Gesamtleistung zwischen 7,5 MW und 20 MW einen vereinfachten Mechanismus der freiwilligen Überprüfung einführen können.
Auf Antrag eines Mitgliedstaats, der auf einem Antrag eines Wirtschaftsteilnehmers beruhen kann, prüft die Kommission auf der Grundlage der vorliegenden…
Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, sollten Nachweise hinsichtlich der Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für…
Die Mitgliedstaaten können nationale Systeme einführen, in deren Rahmen die Einhaltung der Kriterien für die Nachhaltigkeit und die…
Betreiber oder Betreibergruppen sollten positive Nebeneffekte melden können, die über die Mindestanforderungen an die Nachhaltigkeit hinaus zu den…
Die Förderung freiwilliger internationaler oder nationaler Regelungen, in denen Standards für die nachhaltige Produktion von Biokraftstoffen, flüssigen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass einzelstaatliche Vorschriften für die Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren, die auf Anlagen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.