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In vielen Mitgliedstaaten werden nationale Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme und Dienste bereits im Straßenverkehrssektor eingeführt. Obwohl seit Annahme der Richtlinie 2010/40/EU im Jahr 2010 Verbesserungen erzielt wurden, sind bei ihrer Bewertung anhaltende Defizite festgestellt worden, die dazu geführt haben, dass die Einführung nach wie vor uneinheitlich und unkoordiniert verläuft und die geografische Kontinuität von IVS-Diensten in der gesamten Union und an ihren Außengrenzen unzureichend ist.
intelligente Verkehrssysteme in der Straßenverkehrsinfrastruktur der Richtlinie 2010/40/EU entsprechen und in einer Weise eingeführt werden, die mit den auf…
In einigen Mitgliedstaaten werden bereits innerstaatliche Anwendungen dieser Technologien im Straßenverkehrssektor eingeführt. Doch handelt es sich nach wie vor…
Die zuständigen Stellen haben sicherzustellen, dass die in Anhang IV der Richtlinie 2010/40/EU aufgeführten IVS-Dienste für die geografischen Abdeckungen, für…
Mit dieser Richtlinie wird ein Rahmen zur Unterstützung einer koordinierten und kohärenten Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in der…
Nummer 4 erhält folgende Fassung: „4. ‚IVS-Dienst‘ die Bereitstellung einer IVS-Anwendung innerhalb eines genau definierten organisatorischen und operationellen…
Mit Ausnahme von eCall konzentrierten sich die meisten Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie 2010/40/EU auf die Annahme von Spezifikationen zur Gewährleistung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.